Kletterbetrieb

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedindungen (in Folge AGB genannt) werden Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und der Österreichischen Alpenverein Sektion „Austria“ Freizeit Aktiv Ges.m.b.H. (Rotenturmstrasse 14, 1010 Wien, Firmenbuchnummer: 103628w), wenn Sie ein Eintrittsticket lösen oder sich für einen Kurs anmelden.

Die Kletteranlage Flakturm ist berechtigt diese AGB und die Hallenordnung zu ändern. Diese Änderungen werden mit dem Aushang der neuen AGB und der neuen Hallenordnung und Ankündigung auf der Internetseite wirksam.

Öffnungszeiten

Die Kletteranlage Flakturm ist Mo – Fr von 14Uhr bis Dämmerung , außerdem Sa, So und Feiertag von 12/14 Uhr bis Dämmerung geöffnet. Die Kletteranlage Flakturm behält sich das Recht vor, diese Öffnungszeiten zu verändern. Diese Änderungen werden mit dem Aushang der neuen Öffnungszeiten und Ankündigung auf der Internetseite wirksam.

Eintritt

Der Eintrittspreis ist immer vor dem Klettern zu bezahlen!

Anforderungen Kletterbetrieb

Zur Nutzung der Kletteranlage Flakturm setzen wir voraus, dass Sie sich in einem guten Allgemeinzustand befinden, Sie unter keinen gesundheitlichen Problemen leiden und in der Lage sind, aktive und passive Bewegungen ohne körperliche Schäden auszuführen.

Verhaltensrichtlinien und Haftung

Das Klettern ist eine gefährliche Sportart und mit einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden.

Das Klettern erfordert daher ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Umsicht. Das eigenständige Klettern und der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Kletteranlage Flakturm erfolgt auf eigene Gefahr.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit ist den Bestimmungen der Hallenordnung unbedingt Folge zu leisten. Die Hallenordnung ist im Eingangsbereich der Kletteranlage und auf unserer Homepage im Downloadbereich gut sichtbar angeschlagen.

Jede/r Besucher/in akzeptiert durch seine/ihre Unterschrift auf dem Anmeldeformular die Hallenordnung der Kletteranlage Flakturm. Für Unfälle und sonstige Schäden während aller Veranstaltungen sowie auf Wegen zu und von den Kletterveranstaltungen wird Haftung nur im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht übernommen.

Bei mutwillig herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Verschmutzungen behält sich die Kletteranlage Flakturm vor, einen Betrag in der Höhe des jeweiligen Schadens einzuheben.

Benutzerreglement

Kletteranlage am Flakturm

ÖAV "Sektion Austria" Freizeit Aktiv Ges.m.b.H.

Allgemeines

Im Folgenden wurde im Sinne der leichteren Lesbarkeit auf geschlechtsneutrale Formulierungen verzichtet. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei „männlichen“ Formulierungen, wie „Benutzer“, „Sichernder“ u. ä., beide Geschlechter angesprochen sind.

Das Benutzerreglement dient in erster Linie der Unfallverhütung, der Hygiene und der Ordnung. Es ist im Eingangsbereich des Kletterzentrums gut sichtbar angeschlagen und muss von jedem Benutzer aufmerksam durchgelesen und schriftlich anerkannt werden.

Wer die Kletteranlage benutzt, erkennt das Benutzerreglement an und ist verpflichtet, dieses einzuhalten.

Verstöße gegen das Reglement können einen dauernden oder zeitlich begrenzten Ausschluss von der Benutzung der Kletteranlage durch das Personal zur Folge haben, wobei kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht.

Das Recht des Betreibers, darüber hinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

Bei wiederholten Verstößen gegen das Reglement kann gegen den fehlbaren Benutzer ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Die Benutzung der Kletteranlage am Flakturm ist kostenpflichtig. Jeder Besucher muss ein- und auschecken. Benutzungsberechtigt sind nur Personen mit gültiger Eintrittskarte. Die Eintrittskarte muss während der Dauer des Aufenthaltes in der Kletteranlage jederzeit vorgelegt werden können.

Die Kletteranlage am Flakturm darf nur während der vom Betreiber festgelegten Öffnungszeiten benutzt werden.

Öffnungszeiten und Eintrittspreise werden per Aushang und im Internet bekannt gegeben.

1. Allgemeine Vorschriften

a) Jeder Benutzer ist sich bewusst, dass Klettern mit Risiken verbunden ist, die vom Betreiber – auch bei Einhaltung aller Benutzerregeln durch den Benutzer – nicht restlos eliminiert werden können. Unfälle beim Klettern ereignen sich meistens aufgrund falscher Material-Handhabung, Unwissenheit und Unachtsamkeit der Seilschaft. Bei unzureichender Beherrschung der Kletter- oder Sicherungstechnik oder bei Verwendung ungeeigneter Ausrüstung besteht Lebensgefahr. Ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit der Benutzer ist daher notwendig. Bei starker Auslastung der Kletteranlage ist gegenseitige Rücksichtnahme von zentraler Bedeutung, sodass andere nicht gefährdet, beeinträchtigt oder geschädigt werden. Die Benutzung der Kletteranlage erfordert volle Konzentration beim Klettern und Sichern. Den Anweisungen des Hallenpersonals ist jedenfalls Folge zu leisten. Dieses ist zur Überprüfung der Kletter- oder Sicherungstechnik der Benutzer berechtigt.

b) Beim Klettern ist das Tragen jeglicher Schmuckstücke um Hals und Hände (z. B. Halsketten, Ringe, Armbänder) untersagt ist, um Verletzungen vorzubeugen. Lange Haare sind beim Klettern zusammenzubinden.

Schwere, spitze, scharfe oder lose Gegenstände dürfen zur Benutzung der Kletterwände nicht mitgenommen werden.

c) Das Tragen eines Kletterhelmes wird empfohlen.

d) Jegliche eigenmächtige Veränderungen an der Wand sind untersagt, wie z. B. Griffe oder Sicherungslaschen versetzen.

e) Kletterer und Sichernder haben sich vor jeder Route gegenseitig zu kontrollieren („Partnercheck“): Klettergurt richtig angezogen? Schnallen rückgeschlauft? Ist der Kletternde richtig angeseilt? Hat der Sichernde den HMS-Knoten bzw. das Sicherungsgerät richtig eingehängt? Wurden die Knoten richtig und vollständig geknüpft? Sind die Sicherungskarabiner zugeschraubt? Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die im Hallenbereich angebrachten Empfehlungen des Österreichischen Alpenvereins zum „Partnercheck“. Bei den automatischen Sicherungsgeräten (Gri-Gri, Smart etc.) gilt besondere Vorsicht.

f) Der Sichernde darf nur Geräte verwenden, deren Anwendung er aus Erfahrung kennt!

g) Der Sichernde muss in unmittelbarer Nähe (max. 1 m Abstand) zum Einstieg stehen. Das Sichern im Sitzen oder Liegen ist aus Sicherheitsgründen verboten! Bei großem Gewichtsunterschied der Kletterpartner empfehlen wir, Standplatzsicherung anzuwenden und nur entsprechend ausgestattete Routen zu wählen.

h) Dem Sichernden ist untersagt, dem Kletterer nachzusteigen, solange dieser noch nicht zum Ausgangspunkt der Route zurückgekehrt ist.

i) Rasches Ablassen ist generell verboten.

a. Das Herunterlassen des Kletterers ist langsam und gleichmäßig durchzuführen. Dabei ist der Sichernde dafür verantwortlich, das keine Drittpersonen gefährdet werden.

b. Insbesondere ist auf eine „freie Landebahn“ für den abgelassenen Kletterer zu achten, um nicht andere Kletterer zu erschrecken oder zu verletzen.

j) Soloklettern ist verboten! Es darf nur mit Seilsicherung geklettert werden. Klettern ohne Seil ist – ausgenommen im Boulderbereich, der speziell durch Hochsprungmatten dafür adaptiert ist – nicht zulässig. Soloklettern bedeutet nicht nur eine besondere Gefährdung für sich selbst, sondern auch für andere Benutzer des Kletterzentrums. Es stellt zudem ein schlechtes Vorbild (Kinder!) dar.

k) Niemals zwei oder mehrere Seile, Reepschnüre, Bandschlingen etc. in einem Sicherungspunkt (Karabiner oder Umlenker) einhängen! In diesem Fall besteht die Gefahr eines Risses des Seiles, der Reepschnur etc. durch Schmelzverbrennung.

l) Beim Aufenthalt im Kletterbereich ist die Sturzzone unterhalb von kletternden Personen zu meiden. Übereinander Klettern ist zu unterlassen. Zudem ist bei nebeneinander kletternden Personen ein ausreichender Seitenabstand einzuhalten. Die Möglichkeit eines Pendelsturzes ist zu beachten.

m) Das Sicherungsseil muss straff gehalten werden. Schlappseil ist zu vermeiden. Top-Rope-Kletterer haben bei Pendel- bzw. Sturzgefahr besondere Rücksicht auf andere Kletterer zu nehmen.

2. Vorstiegsklettern

a) Das Klettern im Vorstiegsbereich ist nur kletterkundigen Personen erlaubt oder aber Personen, die im Rahmen eines Kurses oder einer Einzel- bzw. Privatstunde von einem ausgebildeten Klettertrainer betreut werden.

b) Es darf nur mit eigenen Seilen vorgestiegen werden, die mindestens 60 Meter lang sein müssen. Der Vorsteigende muss sich direkt ins Seil einbinden (also nicht mittels Karabiner). Top-Rope-Seile dürfen nicht abgezogen und für den Vorstieg verwendet werden.

c) Im Vorstieg müssen alle Zwischensicherungen eingehängt werden. Wer den Umlenker am Ende der Route nicht erreicht, muss das Seil nach Erreichen des Bodens unverzüglich abziehen. Es darf nicht an Zwischensicherungen „TopRope“ geklettert werden! Wird die Route zu Ende geklettert, darf die Umlenkung nur mit Hilfe des freien Umlenkers erfolgen.

d) Bei Hakenlaschen ohne Expressschlingen müssen eigene Schlingen eingehängt werden! Das Festhalten an Hakenlaschen ist verboten. Es könnte bei einem Sturz sonst zu schweren Fingerverletzungen kommen.

e) Das Seil ist so abzuziehen, dass es wandseitig durch die Karabiner zurückläuft.

3. Top-Rope-Klettern

a) Es darf nur an den in Kletteranlage fix eingerichteten Top-Rope-Seilen geklettert werden. Knoten und Sicherungstapes an den Seilen dürfen nicht geöffnet werden. Top-Rope-Seile dürfen nicht abgezogen werden. Beschädigungen an den Top-Rope-Seilen sind unverzüglich der aufsichtführenden Person im Kletterzentrum, dem Geschäftsstellenpersonal oder dem Betreiber zu melden.

b) Top-Rope-Seile über Expressschlingen umzulenken ist nicht gestattet. Top-Rope-Seile müssen immer über 2 Sicherungspunkte (redundant) umgelenkt werden.

c) Auf Grund der Pendelgefahr darf in den Routen im Überhang nur an jenem Seil geklettert werden, welches durch die Zwischensicherungen im Überhang geführt wird.

d) Beim Top-Rope-Klettern muss sich der Kletterer mit 2 gegengleich eingehängten Schraubkarabinern in die Anseilschlaufe einhängen.

4. Bouldern

a) Seilfreies Klettern ist nur in den Boulderbereichen gestattet.

b) Die Sprungmatten im Boulderbereich dürfen nicht als Liegeflächen genutzt werden.

c) Das Abspringen in die Matten muss kontrolliert und mit Rücksicht auf Zweitpersonen erfolgen. Besondere Vorsicht gilt gegenüber Kindern.

5. Kinder

a) Kinder unter 14 Jahren dürfen die Kletteranlage nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen.

Der Aufenthalt von Kindern unter 14 Jahren ist nur unter dauernder Aufsicht von Erwachsenen gestattet und Erwachsene tragen die volle Verantwortung im Rahmen dieser Aufsichtspflicht.

b) Das Herumlaufen bzw. Spielen im Kletter– und Boulderbereich ist verboten (Ausnahme: organisierter Gruppenbetrieb).

c) Kinder unter 7 Jahren dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht von geschulten Trainern bzw. Betreuern benutzen.

d) Kinder unter 3 Jahren dürfen in der Anlage nicht klettern. Kinder zwischen 3 und 5 Jahren dürfen nur bis in eine Höhe von maximal 1,80 m klettern.

6. Privatgruppen (Schulklassen u. ä.)

Der Leiter der Gruppe trägt die volle Verantwortung für seine Teilnehmer. Wir empfehlen, einen Kletterinstruktor des Betreibers beizuziehen (Auskunft darüber in der Geschäftsstelle).

7. Kurse

Die Kursteilnehmer müssen die Anweisungen des Kursleiters strikt einhalten. Auch für Kursteilnehmer gilt das Benutzerreglement.

8. Material

a) Jeder Benutzer ist für den einwandfreien Zustand seiner mitgebrachten Ausrüstung selbst verantwortlich.

b) Für das Klettern darf nur normgerechte Bergsport–Ausrüstung (CE- und/oder UIAA-Prüfzeichen) verwendet werden.

c) Werden Mängel an der Kletteranlage festgestellt (Zwischensicherungen, gelöste Griffe, Umlenkungen etc.), sind die Benutzer verpflichtet, dies sofort der aufsichtführenden Person im Kletterzentrum, dem Geschäftsstellenpersonal oder dem Betreiber zu melden.

9. Ordnung und Sauberkeit

a) Barfuß-Klettern sowie Klettern mit Straßenschuhen ist nicht erlaubt.

Aus hygienischen Gründen muss mit Kletterschuhen oder sauberen Hallentrainingsschuhen (Turnschuhe ohne abfärbende Sohle) geklettert werden.

b) Im der gesamten Kletteranlage herrscht absolutes Rauchverbot.

c) Der Betreiber empfiehlt, auf offenes Magnesiumpulver im Kletterzentrum zu verzichten. Die Verwendung von Magnesia-Bällen oder Mega-Grip wird nahegelegt.

d) Personen, die unter Medikamenten-, Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen, ist der Aufenthalt im und die Benutzung des Kletterzentrums untersagt.

e) Hunde und andere Haustiere dürfen sich nicht im Kletterzentrum aufhalten. Ausgenommen sind Blindenführ- und Partnerhunde.

f) Die Kletteranlage und WCs sind sauber zu halten.

ANHANG

Sicherheit und Haftung

Haftung

Die Benutzung der Kletteranlage erfolgt auf eigene Gefahr! Der Betreiber, seine Beauftragten sowie die von ihm bzw. seinen beauftragten eingesetzten Hilfspersonen haften nur für Personenschäden, die sie zumindest fahrlässig verursacht haben. Im Übrigen haften Sie nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.

Bezüglich Wertgegenstände empfehlen wir die Benutzung der Schließfächer.

Benutzer, die Schaden verursachen oder Personen verletzen, haben die Konsequenzen selbst zu tragen.

Alle Benutzer sind sich bewusst, dass sich Griffe und Tritte lockern, drehen oder auch, in Ausnahmefällen, brechen können.

Sicherheits-Standards

Der Betreiber ist bestrebt, als Kletterzentrumsbetreiber höchste Sicherheitsstandards zu erfüllen. Die Anlage soll dem Benutzer ein Maximum an möglicher und sinnvoller Sicherheit bieten.

Es liegt in der Verantwortung der Kletterer, bei selbst mitgebrachtem Material nur normgeprüfte, einwandfreie und sichere Ausrüstung zu verwenden. Es ist nicht die Aufgabe des Hallenpersonals, die Ausrüstung der Kletterer zu überprüfen. Ebenso ist jeder Kletterer für die von ihm gewählte Sicherungstechnik und –taktik selbst verantwortlich.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die im Hallenbereich zusätzlich angebrachten, jeweils aktuellen Kletterempfehlungen des Österreichischen Alpenvereins.

Haftung Wertgegenstände

Die Kletteranlage Flakturm haftet nicht für Verluste von Kleidungsstücken, Wertgegenständen, Fahrrädern usw. Wir empfehlen in den Garderoben keine Wertgegenstände zurückzulassen.

Adressänderungen

Bitte teilen Sie uns Adressänderungen umgehend mit.

Datenschutz

Die Kletteranlage Flakturm hat von den Besucher/innen und Kursteilnehmer/innen und Bezieher/innen des Newsletter Kundendaten gespeichert. Eine Übermittlung solcher Daten an Dritte wird ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen (Information gemäß Datenschutzgesetz). Wir verkaufen Ihre Daten nicht an Dritte.

Eintrittskarten

Sämtliche Eintrittskarten (Einzelticket, Saison- und Jahreskarte, usw.) sind nicht auf andere Personen übertragbar.

Verlust von Eintrittskarten

Bei Verlust von Eintrittskarten kann ein Ersatz nur bei Vorlage einer Verlust- oder Diebstahlsanzeige gewährt werden.

Rauchverbot

Bitte beachten Sie das Rauchverbot im gesamten Bereich der Kletteranlage Flakturm (auch am WC und bei geöffneten Fenstern).

Mitteilung von Mängeln

Sollten im Kursbetrieb oder bei der Benutzung der Kletteranlage Flakturm Mängel festgestellt werden, sind diese unverzüglich, spätestens jedoch unmittelbar nach Abschluss der Kurseinheit, bzw. am Ende der jeweiligen Benutzung der Kletterhalle, direkt der Kletteranlage Flakturm in Form IhrerBeschäftigten mitzuteilen, um eine sofortige Behebung der Mängel zu ermöglichen.

Wird diese Mitteilung unterlassen, erlischt der Gewährleistungsanspruch nicht, dem/r Benutzer/in, der/m Kursteilnehmer/in kann allerdings unter diesen Voraussetzungen ein Mitverschulden angerechnet werden.

Sektorensperre

Für den Kursbetrieb, Wettkämpfe, andere Veranstaltungen, die Reinigung von Wänden und Griffen, das Routensetzen und andere notwendige Arbeiten können Teile der Kletteranlage Flakturm zeitweise für die freie Nutzung gesperrt werden.

Diese Sperren werden rechtzeitig angekündigt und führen nicht zu Ersatzansprüchen seitens der Benutzer/innen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Erwerb einer Eintrittskarte oder die Anmeldung zu einem Kurs nicht das Recht zur Benutzung eines oder mehrerer bestimmter Wandteile der Kletteranlage Flakturm begründet.

Kursbetrieb

Anforderungen Kursbetrieb

Die Teilnahme an Kursen in der Kletteranlage Flakturm setzt voraus, dass Sie sich in einem guten Allgemeinzustand befinden und Sie unter keinen gesundheitlichen Problemen leiden und in der Lage sind, aktive und passive Bewegungen ohne körperliche Schäden auszuführen.

Verhaltensrichtlinien und Haftung

Die Teilnahme an Kletterkursen erfolgt auf eigene Gefahr. Während des Kursbetriebes haben die Teilnehmer den Anweisungen und Anleitungen des Kursleiters Folge zu leisten.

Anmeldebedingungen

Anmeldeschluss ist 1 Woche vor Kursbeginn. Die Anmeldung kann mittels des Kursanmeldeformulars schriftlich, per Fax oder per Email erfolgen.

Wenn die erforderliche MindesteilnehmerInnenanzahl nicht erreicht wird, behalten wir uns vor, den Kurs abzusagen.

Nach Erhalt der Kursanmeldungen versenden wir eine Auftragsbestätigung und bei Anmeldungen per Email zusätzlich eine Kopie der AGB´s.

Mit dieser Auftragsbestätigung wird die Anmeldung verbindlich und die Pflicht zur Zahlung des gesamten Kursbeitrags begründet.

Teilnahmevoraussetzungen

Für manche Kurse werden im Kursprogramm Voraussetzungen zur Teilnahme definiert. Diese werden im Kursprogramm deutlich angegeben – es ist den Kursleiter/innen vorbehalten, Sie von der Teilnahme an Kursen auszuschließen, falls Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen.

In diesem Fall können Sie auf einen anderen Kurs umbuchen, für den Sie die Voraussetzungen erfüllen. Andernfalls wird Ihnen der Kursbeitrag in Form einer Gutschrift aliquot, jedoch höchstens 90%, gutgeschrieben.

Kursbeitrag

Die Kursgebühren sind im Kursprogramm bei den jeweiligen Kursen angegeben. Die Reihung der Anmeldungen erfolgt nach Einlangung der Zahlungen.

Der Kursplatz ist erst nach Eingang des Kursbeitrages und unserer Anmeldebestätigung verbindlich reserviert.

Der Kursbeitrag ist per Erlagschein, per Online-Überweisung oder bar bei unserer Kassa spätestens eine Woche vor Kursbeginn zu bezahlen – bitte beachten Sie bei Einzahlungen per Erlagschein, dass es einige Tage dauern kann, bis Ihre Einzahlung bei uns eingeht.Die Buchungsbelege/Einzahlungsbestätigungen sind zur ersten Kurseinheit mitzubringen. Anmeldungen, die nach Kursbeginn erfolgen, ziehen keinen Anspruch auf Reduzierung des Kursbeitrags nach sich.

Rücktritt

Eine Stornierung ist nur bei der Kletteranlage Flakturm direkt möglich – nicht bei den Kursleiter/innen. Bei einem Rücktritt innerhalb von 2 Wochen vor Kursbeginn ist eine Stornogebühr von 10% zu bezahlen, bei einem Rücktritt innerhalb von 3 Tagen vor Kursbeginn ist eine Stornogebühr von 50 % zu bezahlen.

Bei Nichterscheinen oder einem Rücktritt am Kurstag selbst sind 100% zu bezahlen.