Betreiber: Sektion Freiburg-Breisgau des Deutschen Alpenvereins e.V., Lörracher Str.20a in 79115 Freiburg
Gültig ab dem 01.03.2021
1. Geltungsbereich, Begriffe
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Kletterzentrum DAV Freiburg (Betreiber) und den Nutzenden des Kletterzentrums. Die Allgemeine Benutzungsordnung gilt auch für die zukünftige Nutzung des Kletterzentrums durch alle Nutzende, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf sie bedarf. Die Nutzenden erklären durch Zahlung der jeweiligen Eintrittskosten und mit Betreten und Nutzen des Kletterzentrums ihr Einverständnis mit dieser Allgemeinen Benutzungsordnung.
2. Benutzungsberechtigung
2.1. Zur Nutzung der Kletter- und Boulderanlage sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern bis max. 4,50 Meter Griffhöhe) und beim Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen oder die selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Klettern erfordert wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung der Nutzenden.
Die Sektion/ der Betreiber führt keine Kontrollen durch, ob Nutzende (oder diese anleitenden Personen) über ausreichende Kenntnisse der korrekten Durchführung der Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen und diese anwenden. Es obliegt den Nutzenden, dies jeweils im Einzelfall zu prüfen, eine Haftung des Betreibers ist diesbezüglich ausgeschlossen. Der Aufenthalt in der Kletteranlage und deren Benutzung erfolgt insoweit auf eigenes Risiko des jeweiligen Nutzers. Siehe hierzu im Einzelnen die Hallen-, Kletter- und Boulderregeln.
2.2. Der Eintrittspreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Jeder Nutzende muss während seines Aufenthalts in den Anlagen den Beleg über die Entrichtung des Eintrittspreises jederzeit vorzeigen können. Ermäßigte Eintrittspreise werden nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt (z. B. DAV-Ausweis).
2.3. Als Vertragsstrafe wird eine erhöhte Eintrittsgebühr in Höhe von 50€ bei Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des (korrekten) Eintrittspreises fällig. Die Geltendmachung von weiteren (Schadensersatz-) Ansprüchen bleibt vorbehalten.
2.4. Der sofortige Verweis aus den Anlagen – ohne Erstattung des Eintrittspreises – und die Erteilung eines dauerhaften Hausverbots bleiben für den Fall der wiederholten Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des korrekten Eintrittspreises während eines Zeitraums von einem Jahr oder für den Fall der trotz Abmahnung wiederholt schuldhaften Nutzung der Anlage entgegen den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung in ihrer jeweiligen Fassung vorbehalten.
2.5. Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Die Kletteranlage darf nur während der Öffnungszeiten benutzt werden.
2.6. Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde.
2.7. Minderjährige ab vollendetem 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten benutzen, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen (siehe auch Ziffer 2.9).
2.8. Minderjährige Teilnehmende einer Gruppenveranstaltung dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht einer volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; der Leitende einer Gruppenveranstaltung einer DAV-Organisation muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, vorausgesetzt die DAV-Organisation bestätigt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten des Leitenden mit der Durchführung der Gruppenveranstaltung.
2.9. Formblätter für Einverständniserklärungen liegen in der Kletteranlage aus und können auf der Homepage https://kletterzentrum-freiburg.de/infos#03-fragen heruntergeladen werden. Sie müssen beim erstmaligen Besuch der Kletteranlage vollständig ausgefüllt im Original an der Kasse abgegeben werden.
2.10. Leitende einer Gruppenveranstaltung, Erziehungsberechtigte und Aufsichtsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzungsordnung von allen Gruppenteilnehmern oder von den durch sie begleiteten Minderjährigen eingehalten wird.
2.11. Die gewerbliche Nutzung der Kletteranlage ist nur mit einer besonderen Genehmigung des Betreibers gestattet. Auf diese besteht kein Anspruch.
2.12. Anweisungen des Hallenpersonals sind zu befolgen (Hausrecht).
2.13. Der Betreiber ist berechtigt, die Öffnungszeiten der Anlage jederzeit zu ändern. Auch die Nutzungszeiten und die Nutzung einzelner Bereiche können seitens des Kletterzentrums zur Durchführung besonderer Maßnahmen (z.B. Vorbereitung und Ausführung von Wettkämpfen, Reparaturen, Routenbau, etc.) eingeschränkt werden. Geänderte Öffnungszeiten werden auf der Website https://kletterzentrum-freiburg.de und in den sozialen Medien veröffentlicht. Eine Änderung der Öffnungs- und Nutzungszeiten und Nutzungsbereiche berechtigt die Nutzenden nicht zur Kündigung oder Minderung der Entgelte.
Dasselbe gilt für Einschränkungen aufgrund von Maßnahmen außerhalb des Kletterzentrums, z.B. aufgrund behördlicher Anordnungen.
2.14. Nutzende sind verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Namen, Adresse, Bankverbindung etc.) dem Kletterzentrum unverzüglich mitzuteilen. Die Nutzenden tragen die Kosten, die dem Betreiber dadurch entstehen, dass Änderung die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitgeteilt werden
3. Abonnements
3.1 Nutzende des Kletterzentrums werden bei Abschluss eines Abonnementvertrages mit dem Betreiber nicht automatisch Mitglied in der Sektion Freiburg-Breisgau des Deutschen Alpenvereins e.V.
3.2 Es wird kein Ausweis ausgestellt. Die Identifizierung der Abonnenten beim Zutritt zur Anlage wird mit Hilfe eines digitalen Fotos vom Personal durchgeführt, welches bei Antragsstellung gespeichert wird. Dem Personal ist es vorbehalten ggf. eine Identifizierung über einen Personalausweis oder ähnliche Dokumente mit Lichtbild zu verlangen.
3.3 Abonnements für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.
3.4 Das Abonnement ist personengebunden und kann nicht übertragen werden.
3.5 Das Abonnement hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag kann erstmalig mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat und kann jeweils mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigung des Abonnements erfolgt textlich unter Angabe von Vornamen, Namen und Geburtsdatum gegenüber dem DAV Kletterzentrum Freiburg, Lörracher Str. 20a, 79115 Freiburg im Breisgau, oder per E-Mail an kletterzentrum@dav-freiburg.de.
3.6 Der bei Vertragsabschluss gültige Preis des Abonnements bleibt während der Erstlaufzeit unverändert, es sei denn die Voraussetzung für die Preishöhe ändert sich bei den Nutzenden, wie z.B. Wegfall der DAV-Mitgliedschaft, Veränderung der Altersklasse, Gruppenwechsel u.a. In diesen Fällen gilt der dann einschlägige Preis ab dem nach Änderung der Preisklasse folgenden Monat, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
3.7 Bei Abmeldung aus einer Gruppe endet der zugehörige Abonnementvertrag mit Ablauf des Monats, in dem der Nutzende ausscheidet. Der Nutzende hat diesen Gruppenaustritt textlich unter Angabe von Vornamen, Namen und Geburtsdatum gegenüber dem DAV Kletterzentrum Freiburg, Lörracher Str. 20a, 79115 Freiburg im Breisgau, oder per E-Mail an kletterzentrum@dav-freiburg.de zu melden.
3.8 Bei einer Preiserhöhung nach der einjährigen Erstlaufzeit des Abonnements kann unverzüglich gekündigt werden zum Monatsende vor Eintritt der Erhöhung. Das Abonnement kann unabhängig von der Erstlaufzeit ausgesetzt oder gekündigt werden im Falle einer Schwangerschaft oder schwerwiegenden Verletzung, die länger als einen Monat fortbesteht (mit Vorlage jeweils eines ärztlichen Attests) und im Falle eines Umzugs bei einer Entfernung von mindestens 70 km. (mit Vorlage einer Ab- und Anmeldebestätigung) . Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund im Übrigen bleibt unberührt.
3.9 Der Monatspreis ist zum Ersten des Monats fällig und wird ausschließlich per Bankeinzugsermächtigung eingezogen. Bei einer von den Nutzenden zu vertretenden Rücklastschrift berechnet der Betreiber pauschale Kosten in Höhe von 5€, weitere Verzugskosten bleiben unberührt. Die offenen Kosten werden im nächsten Monat eingezogen. Bei 2 Monaten Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, das Abonnement zu kündigen.
4. Kurse, Gruppen, Events
Anmeldung und Teilnahme
4.1 Die Anmeldung zu und Bezahlung von Kursen, Gruppenveranstaltungen oder Events erfolgt online oder im Kletterzentrum. Die Teilnahmegebühren beinhalten die Kosten für Kurse, Gruppenveranstaltungen oder Events, nicht den Eintritt in das Kletterzentrum.
4.2 Mit der Buchung über die website https://kletterzentrum-freiburg.de werden die AGB und Widerruf des Betreibers anerkannt. Die Buchung wird mit der Buchungsbestätigung seitens des Betreibers per E-Mail verbindlich.
4.3 Die Teilnahme setzt voraus, dass die in Ausschreibung der Kurse angegebene Leistungsfähigkeit so weit erfüllt wird, dass die Gruppe nicht unzumutbar gestört, behindert oder gefährdet wird. Die Kursleitenden können jederzeit Personen ausschließen, die den Anforderungen nicht gewachsen erscheinen. Etwaige gesundheitliche Einschränkungen sind den Kursleitenden vor Beginn mitzuteilen.
Rücktritt und Kosten der Stornierung
4.4 Der Betreiber kann eine Veranstaltung auch kurzfristig absagen, insbesondere wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Kursleitende ausfallen oder aus anderen wichtigen Gründen. Die Leistungspflicht des Betreibers entfällt. Etwaige Zahlungen werden in voller Höhe an die Angemeldeten erstattet. Muss die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder höherer Gewalt abgebrochen werden, entfällt die Leistungspflicht des Betreibers, anteilige Teilnahmegebühren werden erstattet.
4.5 Nach verbindlicher Buchung kann eine Anmeldung nicht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB widerrufen werden, da im Freizeitbereich Leistungen zu einem bestimmten, festgelegten Zeitpunkt erbracht werden.
4.6 Teilnehmende können bis zum Beginn der Veranstaltung jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat in Textform zu erfolgen. Sie ist kostenfrei bis zum 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn möglich. Ab 13 Tage vor der Veranstaltung werden 50