Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  

 

1. Geltungsbereich  

Die jeweils aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages zwischen den Nutzerinnen und Nutzern der Boulderhalle «manola boulder» in Langenthal und der manola GmbH, Langenthal, als Betreiberin dieser Boulderhalle. Die manola GmbH ist berechtigt, vorliegende AGB sowie die Hallenregeln jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden mit dem Aushang der aktualisierten AGB und der Hallenregeln in der Boulderhalle sowie der Aufschaltung auf der Homepage der manola GmbH (www.manola-boulder.ch) wirksam. Nutzerinnen und Nutzer können aus Änderungen keine Rechte ableiten.  


2. Vertragsabschluss  

Ein Vertrag kommt zustande beim Kauf einer Eintrittskarte, der Buchung eines Kurses oder beim Kauf eines Produkts des Shops. Die jeweils aktuelle Preisliste ist der Website oder dem Aushang in der Halle zu entnehmen.  


3. Öffnungszeiten  

Die Öffnungszeiten sind dem Aushang in der Boulderhalle und der Website zu entnehmen.  


4. Abonnemente und Gutscheine  

4.1 Abonnemente (Jahres-, Halbjahresabos, etc.) sind persönlich und nicht übertragbar. Die jeweilige Gültigkeitsdauer wird beim Kauf festgelegt. Abonnemente können in ihrer Laufzeit weder zurückgenommen, noch geändert oder übertragen werden. Missbräuchlich verwendete Abonnemente, Gutscheine etc. führen zum sofortigen Entzug derselben und können für den Eigentümer sowie Beteiligten zu einem Hallenverbot führen. Die manola GmbH wird zudem ein straf- und zivilrechtliches Untersuchungsverfahren einleiten. Gutscheine sind maximal zwei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.  

4.2 11er Karten sind innerhalb derselben Preiskategorie übertragbar, können aber nicht einem Abonnement angerechnet werden.  

4.3 Die Geschäftsleitung kann in Ausnahmefällen (bspw. Schwangerschaft, Krankheit, Unfall, Auslandaufenthalte, usw.) ein Jahresabonnementsunterbruch von mind. 30 und max. 90 Tagen bewilligen. Es muss in jedem Fall vorgängig ein entsprechender schriftlicher Nachweis erbracht werden (Arztzeugnis, Buchungsbestätigung, ...). Unterbrüche sind Ausnahmefälle. Für eine Unterbrechung kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.  

4.4 Bei einem ermässigten Abonnement ist dem Hallenpersonal unaufgefordert der entsprechende Nachweis (bspw. Alterskontrolle, Studentenausweis, etc.) vorzuweisen.  


5. Sektorensperre  

Für ausserordentliche Veranstaltungen/Ereigniss (bspw.Wettkämpfe, Events, Routenbau, Revisionen, Kurse, Reinigungen etc.) können Sektoren der Boulderhalle zeitweise für die freie Nutzung gesperrt oder eingeschränkt werden. Diese Sperren oder Einschränkungen führen nicht zu Ersatzansprüchen der Nutzerinnen und Nutzer.  


6. Anforderungen, Verhalten und Haftung  

Voraussetzung für die Nutzung der Boulderhalle manola ist ein guter körperlicher wie auch geistiger Allgemeinzustand. Aktive und passive Bewegungen müssen ohne körperliche Schäden ausgeführt werden können. Klettern und Bouldern sind gefährliche Sportarten und mit einem Restrisiko verbunden. Ein hohes Mass an Eigenverantwortung und Umsicht der Nutzerinnen und Nutzer wird erwartet. Das Klettern und Bouldern sowie der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Boulderhalle «manola» erfolgt auf eigene Gefahr. Die manola GmbH lehnt ausdrücklich jede Haftung ab. Es ist unbedingt den Hallenregeln sowie den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Haftung Garderobe: Die manola GmbH empfiehlt, Wertgegenstände sicher zu verstauen und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Für Verluste von Wertsachen, Kleidungsstücken, Fahrrädern etc. haftet die manola GmbH nicht, insbesondere auch nicht für Verluste in den Garderobenkästen.  


7. Auswärtige Kurse 

 Auswärtige Leiter:innen, Ausbildende und Betreuer:innen tragen für die Teilnehmenden ihrer Gruppe die volle Verantwortung und sind verpflichtet, vor Beginn des Kurses an der Kasse das Formular „Aufsichtserklärung für Begleitpersonen“ auszufüllen und zu unterzeichnen.  


8. Liegengelassene Gegenstände und Flohmarkt  

In der Boulderhalle manola liegengelassene Gegenstände gelten nach drei Monaten als herrenlos. Die manola GmbH ist berechtigt, an diesen Gegenständen Eigentum zu begründen und diese auf dem dafür stattfindenden Flohmarkt zu veräussern oder weiterzugeben.  


9. Schadenersatz  

Bei eventuell vorsätzlich herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Verschmutzungen behält sich die manola GmbH vor, einen Schadenersatz einzufordern.  


10. Kartenzahlungen  

Ist eine Kartenzahlung (inkl. Prepayzahlung) aus technischen Gründen nicht möglich, kann die manola GmbH diese im Einzelfall ablehnen.  


11. Kurswesen  

Für das Kurswesen können zusätzliche AGB gelten.  


15. Events  

Mit der Teilnahme an Events, die von der manola GmbH organisiert werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wettkämpfe, Konzerte etc.), willigen die Teilnehmenden (dazu zählen Zuschauer, Besucher und Athleten, unabhängig von der Teilnahmeform) hiermit ein, dass während der Veranstaltungen Fotografien und/oder Bildaufnahmen von ihnen erstellt werden dürfen. Die Teilnehmenden räumen der manola GmbH das Recht ein, diese Fotografien und Bildaufnahmen für Marketing- und Werbezwecke zu nutzen. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, die Veröffentlichung auf der Website der Boulderhalle manola, in sozialen Medien und in gedruckten Materialien, die im manola boulder ausgelegt oder angezeigt werden. Des Weiteren ist die manola GmbH berechtigt, bei Wettkämpfen die Namen der Finalist:innen auf ihrer Webseite und in sozialen Medien zu veröffentlichen. Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmenden ausdrücklich damit einverstanden, dass sie keine Ansprüche auf Vergütung oder andere Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwendung solcher Fotografien, Bildaufnahmen oder Namensnennungen geltend machen werden. Die Teilnehmenden bestätigen, dass sie die Bedeutung und die Wirkung dieser Einverständniserklärung vollständig verstanden haben und dass diese Zustimmung freiwillig erfolgt.  

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB oder aus anderen Gründen ergeben, unterstehen schweizerischem Recht. Für alle Streitigkeiten gilt ausschliesslich der Gerichtsstand Emmental-Oberaargau.