Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Für den Boulderbetrieb des Vereins boulderkino, Obere Hauptgasse 78, 3600 Thun


Stand: Oktober 2024, Version 1.1


1. Geltungsbereich
Die jeweils aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages zwischen den Besucher:innen des boulderkinos und dem Verein boulderkino als Betreiber dieser Boulderhalle. Der Verein boulderkino ist berechtigt, vorliegende AGB sowie das Hallenreglement jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden mit dem Aushang der aktualisierten AGB und des Hallenreglements in der Kletter- und Boulderhalle sowie der Aufschaltung auf der Website des boulderkinos wirksam.


2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande beim Kauf eines Einzeleintritts, einer 11er-Karte oder eines Abonnements vor Ort oder im Online-Ticketshop. Ausserdem beim Kauf eines Kombi-Abos beim Verein griffbar – Boulderwand Thun und allen sonstigen vor Ort angebotenen Leistungen (Gutscheine, Shopartikel etc.). Die jeweils aktuelle Preisliste ist dem Aushang vor Ort oder der Website zu entnehmen.


3. Registrierung und Eintritt
3.1 Sämtliche Besucher:innen registrieren sich beim erstmaligen Besuch (online oder vor Ort). Sie bestätigen per Unterschrift, die AGB, das Hallenreglement und die Datenschutzerklärung des Vereins „boulderkino“ gelesen zu haben, mit diesen einverstanden und für deren Einhaltung besorgt zu sein. Ausserdem verpflichten sie sich, gemäss den fünf Regeln «Sicher Bouldern indoor» zu handeln. Beim Kauf eines Abonnements werden dabei zusätzlich die Abo-Bestimmungen akzeptiert.

3.2. Während der betreuten Zeiten ist der Kauf eines Einzeleintritts, einer 11er-Karte oder eines Abonnements beim Betreuungspersonal möglich. Besucher:innen, die eine gültige 11er-Karte oder Abonnement besitzen checken bei jedem Besuch beim Check-In ein.
Ausserhalb der betreuten Zeiten ist der Kauf eines Einzeleintritts nur im Online-Ticketshop möglich. Ausserhalb der betreuten Zeiten checken sämtliche Besucher:innen bei jedem Besuch mittels Karte oder Online-Ticket beim Check-In ein.


4. Öffnungszeiten und betreute Zeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten und betreuten Zeiten sind dem Aushang vor Ort oder der Website zu entnehmen. Die Öffnungszeiten und betreuten Zeiten können jederzeit geändert werden.


5. Einzeleintritte und 11er-Karten
Einzeleintritte und 11er-Karten sind persönlich und nicht übertragbar. Einzeleintritte gelten ausschliesslich für den Tag, an dem sie gekauft wurden. Missbräuchlich verwendete Einzeleintritte oder 11er-Karten führen zum sofortigen Entzug und können für den:die Eigentümer:in und den:die Beteiligte:n zu einem Hallenverbot führen.


6. Abonnemente
6.1. Abonnemente (Jahres- und Halbjahres-) sind persönlich und nicht übertragbar. Die jeweilige Gültigkeitsdauer beginnt ab dem beim Kauf gewählten Datum. Abonnemente können in ihrer Laufzeit weder zurückgenommen, noch geändert oder übertragen werden. Missbräuchlich verwendete Abonnemente führen zum sofortigen Entzug und können für den:die Eigentümer:in und den:die Beteiligte:n zu einem Hallenverbot führen.

6.2. In Ausnahmefällen (bspw. Schwangerschaft, Krankheit, Unfall) kann ein Unterbruch des Abonnements gewährt werden. Es muss in jedem Fall vorgängig ein entsprechender schriftlicher Nachweis erbracht werden (Arztzeugnis etc.).

6.3. Im Weiteren gelten die Abo-Bestimmungen.


7. Gutscheine
Gekaufte Gutscheine können nicht zurückgenommen werden und es erfolgt keine Rückerstattung.


8. Eingeschränkte Nutzung
Für den Routenbau und ausserordentliche Veranstaltungen/Ereignisse (bspw. Wettkämpfe, Events, Kurse, Reinigungen etc.) können Teile oder die ganze Boulderhalle zeitweise für die freie Nutzung gesperrt oder eingeschränkt werden. Diese Sperren oder Einschränkungen führen nicht zu Ersatzansprüchen der Besucher:innen.


9. Verhalten und Haftung
9.1. Die Sportart Bouldern ist mit Risiken verbunden. Deshalb ist ein hohes Mass an Umsicht und Eigenverantwortung bei der Benützung der Boulderhalle notwendig um Unfällen und Verletzungen vorzubeugen. Dazu sind insbesondere die fünf Regeln «Sicher Bouldern indoor» einzuhalten.
Die Benützung der Boulderhalle erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein boulderkino lehnt ausdrücklich jede Haftung ab.

9.2. Der Verein boulderkino empfiehlt, Wertsachen und persönliche Gegenstände nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Für Verluste und Schäden haftet der Verein boulderkino nicht insb. auch nicht für Verluste aus den Garderobenschränken. 


10. Kurse
Für die vom Verein boulderkino angebotenen Kurse gelten die separaten Kurs-AGB.


11. Auswärtige Gruppen
11.1. Für auswärtige Gruppen tragen die jeweiligen Leiter:innen die volle Verantwortung. Sie sind verpflichtet, gemäss den AGB, dem Hallenreglement und den fünf Regeln «Sicher Bouldern indoor» zu handeln.

11.2. Die Anmeldung von auswärtigen Gruppen erfolgt ausschliesslich über die entsprechende Seite der Website. Die Anmeldung hat zwingend mindestens 10 Tage vor dem Besuch zu erfolgen und gilt bis zur definitiven Bestätigung per E-Mail nicht als verbindlich. Gruppenbesuche sind nur ausserhalb der betreuten Zeiten möglich.


12. Kinder
Kinder bis 12 Jahre dürfen die Boulderhalle nur in Begleitung Erwachsener besuchen. Die Begleitpersonen sind für die Kinder verantwortlich und haben diese zu beaufsichtigen. Bei mehreren Kindern muss pro zwei Kinder mindestens eine Begleitperson anwesend sein. Die Begleitpersonen sorgen dafür, dass die Kinder die AGB, das Hallenreglement und die fünf Regeln «Sicher Bouldern indoor» einhalten.


13. Datenschutz
Für die Benutzer:innenverwaltung erhebt der Verein boulderkino personenbezogene Daten der Besucher:innen. Die Datenschutzerklärung regelt, welche personenbezogenen Daten wir erheben, wie wir diese verwenden und welche Rechte in Bezug auf persönliche Daten bestehen.


14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Verein boulderkino und Besucher:innen gilt materielles Schweizer Recht. Für alle Streitigkeiten gilt ausschliesslich der Gerichtsstand Thun.



Hallenreglement


Für den Boulderbetrieb des Vereins boulderkino, Obere Hauptgasse 78, 3600 Thun


Stand: Oktober 2024, Version 1.1


1. Geltungsbereich und Zweck
Das Hallenreglement gilt für den gesamten Bereich der Boulderhalle inklusive Nebenräumen (Garderobe, Toilette, Eingangsbereich). Es dient dem geordneten Alltag der Boulderhalle des Vereins boulderkino.


2. Eintritt
Der Kauf der Eintrittskarte und das Ausfüllen des Registrationsformulars sind Voraussetzungen für den Eintritt in die Boulder- und Kletterhalle.


3. Bouldern
Die Sportart Bouldern ist mit Risiken verbunden. Deshalb ist ein hohes Mass an Umsicht und Eigenverantwortung bei der Benützung der Boulderhalle notwendig um Unfällen und Verletzungen vorzubeugen. Dazu sind die fünf Regeln «Sicher Bouldern indoor» einzuhalten. Insbesondere sind die Fallschutzmatten freizuhalten.


4. Verhalten
4.1. Gegenseitige Rücksichtnahme ist elementar um ein schönes Bouldererlebnis für alle zu ermöglichen - alle Menschen sollen sich im boulderkino akzeptiert und wohl fühlen können. Dazu ist insbesondere Eigenverantwortung, Respekt, und Mitverantwortung notwendig. Eigene und fremde Grenzen werden respektiert und Rückmeldungen zum eigenen Verhalten ernstgenommen. Diskriminierung und jegliche Form der Gewalt wird im boulderkino nicht toleriert.

4.2. Bei Zuwiderhandlungen machen sich die Besucher:innen gegenseitig auf ihr Fehlverhalten aufmerksam. Ausserdem ist das Personal zu informieren. Das Personal vermittelt, ist aber auch befugt, Menschen aus dem boulderkino zu verweisen.


5. Griffe, Tritte und Wände
Das Verändern von Griffen und Tritten ist ohne Einwilligung des Personals nicht erlaubt.
Lose Strukturen und andere Mängel des Boulderbereichs sind umgehend zu melden.
Alle Besucher:innen sind sich des Risikos bewusst, dass sich Griffe und Tritte unter Belastung drehen und im ungünstigsten Falle brechen können und tragen diesbezüglich jedes Risiko selbst.


6. Räumlichkeiten
Zu allen Räumlichkeiten ist jederzeit Sorge zu tragen. Mängel oder Beschädigungen sind umgehend zu melden. Beim Verlassen des Raumes sind die Lichter zu löschen und die Musikanlage auszuschalten.


7. Ordnung und Hygiene
7.1. Bouldern ist nur in sauberen Kletterfinken oder Hallenturnschuhen gestattet. Barfuss oder in Socken zu klettern ist strikte verboten. Magnesia ist im Mass einsetzen. Das Essen und Trinken auf den Fallschutzmatten ist verboten. Alle Abfälle sind getrennt zu entsorgen. Die gesamte Anlage inkl. WC & Garderobe ist sauber zu halten.

7.2. In der ganzen Boulderhalle gilt ein Barfuss-Verbot. Das bedeutet, dass auch auf den Fallschutzmatten, den Wegen, der Toilette und der Garderobe Socken oder Schuhe getragen werden müssen. Das Betreten der Fallschutzmatten mit Strassenschuhen ist verboten, davon ausgenommen sind Mitarbeiter:innen des boulderkinos.


8. Rauchverbot und Jugendschutz
In sämtlichen Räumlichkeiten gilt absolutes Rauch- und Feuerverbot. Auf dem Areal vor dem Eingang befindet sich ein öffentlicher Abfalleimer mit Möglichkeit zur Entsorgung von Asche und Zigarettenstummel. Es gelten die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen.



9. Nachbarschaft
Aus Rücksicht auf die Nachbarschaft sind Lärm und weitere Emissionen zu unterlassen, insbesondere auch im Eingangsbereich und ab 22.00 Uhr. 


10. Anfahrt und Parkplätze
Zum Parkieren von Autos sind die öffentlichen Parkhäuser und Parkplätze der Stadt Thun zu benützen. Die Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad wird begrüsst.


11. Aufsicht und Kinder
11.1. Das Personal hat keine Aufsichtspflicht gegenüber den Besucher:innen, insbesondere nicht gegenüber Minderjährigen. Den Anweisungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten.

11.2. Kinder bis 12 Jahre dürfen die Boulderhalle nur in Begleitung Erwachsener besuchen. Die Begleitpersonen sind für die Kinder verantwortlich und haben diese zu beaufsichtigen. Bei mehreren Kindern muss pro zwei Kinder mindestens eine Begleitperson anwesend sein. Die Begleitpersonen sorgen dafür, dass die Kinder die AGB, das Hallenreglement und die fünf Regeln «Sicher Bouldern indoor» einhalten.


12. Missachtung
Bei Missachtung der AGB, des Hallenreglements, der fünf Regeln «Sicher Bouldern indoor», ist das Personal befugt, Menschen aus dem boulderkino wegzuweisen. Bei schweren oder wiederholten Verstössen erfolgt ein Hallenverbot.